Beratung und Behandlung

Betriebliche Beratung

Betreutes Wohnen

Betriebliche Schulungen

  Caritasverband Duisburg e.V.  

Aufnahme

 

Der Weg zur Aufnahme in das Betreute Wohnen erfolgt in der Regel in 3 Schritten:

1. Informationsgespräch

Inhalte des Informationsgespräches sind die Vorstellung des Betreuungsangebotes und die Klärung organisatorischer und inhaltlicher Fragen.

Wenn sich die BewerberInnen nach der Vorstellung des Angebotes für den Wunsch nach einer Aufnahme in das Betreute Wohnen entscheiden, können sie sich in die Warteliste eintragen lassen.

Die Informationsgespräche sollten daher so früh wie möglich stattfinden. Die Informationstermine werden individuell vereinbart.

2. Bewerbungsgespräch

Die Termine der einzelnen Bewerbungsgespräche werden individuell von den MitarbeiterInnen vereinbart.

Der Zeitpunkt ist abhängig von der aktuellen bzw. voraussichtlichen Aufnahmekapazität.

Im Gespräch mit zwei MitarbeiterInnen wird die Motivation und Eignung des/der BewerberIn geklärt und die Perspektiven oder die Veränderungswünsche, die jeweils mit der Aufnahme in das Betreute Wohnen verbunden werden, erfragt.

Eine definitive Zu- bzw. Absage wird einen Monat vor der Entlassung aus der zuweisenden Einrichtung mitgeteilt.

Sollten die BewerberInnen über keinen eigenen Wohnraum mehr verfügen, wird somit die Suche nach eigenem Wohnraum oder anderen Angeboten möglich und eine Entlassung in die Obdachlosigkeit vermieden.

Es besteht die Möglichkeit, dass der/die zuständige MitarbeiterIn aus der zuweisenden Einrichtung an dem Gespräch teilnimmt.

3. Aufnahmeformalitäten

Bei einer definitiven Aufnahmemöglichkeit wird mit dem/der BewerberIn ein Besuch in der WG vereinbart.

Im Rahmen diese Besuches stellen sich der/die BewerberIn und WG – BewohnerInnen gegenseitig vor.

Inhalte der Vorstellung sind die jeweiligen "Suchtgeschichten" und Erwartungen, die mit der Aufnahme in das Betreute Wohnen verknüpft werden.

Über das gegenseitige Kennenlernen hinaus besichtigt der/die BewerberIn das vorgesehene Zimmer.

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme und Einzug wird anschließend von den BewerberInnen und MitarbeiterInnen unter Berücksichtigung des Eindruckes der WG – BewohnerInnen getroffen.

Nach einer positiven Entscheidung wird mit dem/der BewerberIn ein Aufnahmegespräch vereinbart.

Der Nutzungs- und Betreuungsvertrag wird besprochen und unterschrieben, ggf. noch bestehende Unklarheiten sowie der Termin zur Schlüsselübergabe geklärt.

Dies Aufnahmebedingungen gelten gleichermaßen für eine Aufnahme in das Einzelbetreute Wohnen.

Der vertragliche Abschluss eines Nutzungsvertrages für angemieteten Wohnraum des Caritasverbandes entfällt hier.

Ein Betreuungsvertrag wird unter den gleichen Bedingungen und gleichen Regelungen mit dem/der jeweiligen BewerberIn geschlossen.

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