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| Die Betreuung
findet in Form verschiedener Schwerpunkte statt:
Einzelgespräche
Die Einzelgespräche finden nach Vereinbarung wöchentlich,
14
– tägig oder nach dem jeweiligen individuellen Bedarf mit dem/der
zuständigen MitarbeiterIn statt.
Die Gesprächsinhalte berücksichtigen einerseits persönliche
Problemstellungen, Perspektiven und Verhaltensänderungswünsche,
die kurz nach der Aufnahme gemeinsam mit den Bewohnern schriftlich
erfaßt werden, und andererseits deren Fähigkeiten und Kompetenzen.
Die Erfassung ist Grundlage für die Erstellung eines
Hilfeplans in den Bereichen:
 | Arbeit
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 | Freizeit
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 | Kommunikation
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 | soziale Kontakte
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 | Konfliktbewältigung
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 | Umgang mit Krisen
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Diese Differenzierung ermöglicht unterschiedliche therapeutische
Interventionsmöglichkeiten in der Begleitung der KlientInnen, um
den Gesundungsprozess und die Persönlichkeitsentwicklung zu
unterstützen. Die beratende und betreuende Arbeit wird durch
regelmäßige Supervision aller MitarbeiterInnen begleitet. |
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Hausversammlungen
An der Hausversammlung nehmen alle Wohngemeinschaftsmitglieder
und der/die zuständige MitarbeiterIn – in
moderierender und/oder therapeutischer Funktion – teil.
Sie findet in der Regel in 14 – tägigen Abständen in der
jeweiligen Wohnung statt.
Die Termine werden zeitlich mit den BewohnerInnen so abgestimmt,
dass sie berufliche Tätigkeiten, Umschulungen / Weiterbildungen
oder die Teilnahme an Praktika in vollem Umfang gewährleisten.
Über den Wunsch hinaus, bestimmte Themen zu besprechen,
beziehen sich die Inhalte auf
 | die aktuelle Befindlichkeit der
BewohnerInnen,
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 | Konflikte zwischen den
BewohnerInnen,
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 | Beziehungsprobleme,
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 | berufliche Perspektiven, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bzw.
Umschulungen, Weiterbildungen oder Praktika,
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 | individuelle und gemeinschaftliche Freizeitgestaltung /
Tagesstrukturierung
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und
 | organisatorische Fragen.
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Paar-
und Einzelgespräche
Im Rahmen des Betreuten
Wohnens besteht ein Angebot in Form von Paar- und
Familiengesprächen.
Nach oft mehreren
gescheiterten Ehen und dem Erleben von Partnerschaft nur bei
Suchtmittelgebrauch treten bei neuen Partnerschaften häufig
Schwierigkeiten und Probleme auf.
Weitere Schwerpunkte
können die Kontaktaufnahme zu den eigenen Kindern und zur
Ursprungsfamilie sein.
Hilfen
im Umgang mit Behörden
Die Unterstützung im
Umgang mit Behörden ist in erster Linie "Hilfe zur
Selbsthilfe". Ziel ist in dieser Hinsicht die Förderung von
Selbständigkeit und Übernahme der eigenen Verantwortung bei:
 | Antragstellungen
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 | Korrespondenz
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 | Bewerbungen
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 | rechtlichen Ansprüchen
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Begleitung
beruflicher Reintegration
Das Ziel der beruflichen
Wiedereingliederung wird motivierend und beratend je nach
persönlicher Ausgangslage unterstützt. Kooperationen bestehen zu
Qualifizierungs,- Beschäftigungs,- und Projekteinrichtungen.
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Förderung
der Freizeitgestaltung
Im Rahmen der
Hausversammlungen und Einzelgespräche wird die Freizeitgestaltung
regelmäßig thematisiert.
Inhaltlich regen die
MitarbeiterInnen zur Wiederaufnahme von Hobbys, Interessen oder zu
neuen Perspektiven an, die keinen Zusammenhang zur jeweiligen
Suchtgeschichte aufweisen.
Ziel ist, die aktive,
selbständige Freizeitgestaltung zu fördern, ohne bestimmte
Handlungsmuster vorzugeben.
Kriseninterventionen
Bei psychischen und
sozialen Krisen von BewohnerInnen und bei Konfliktsituationen
interveniert der/die zuständige MitarbeiterIn in Form von:
 | Einberufung
außerordentlicher Hausversammlungen
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 | Einleitung von
Entgiftungsbehandlungen
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 | stabilisierenden
Einzelgesprächen
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 | Hausbesuchen
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