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Unter
der Voraussetzung der Abstinenz wird mit unseren KlientenInnen an der
übergeordneten Zielsetzung gearbeitet,
 | den bisherigen
Behandlungserfolg zu sichern,
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 | die suchtmittelfreie
Lebensweise in ihrem Alltag umzusetzen und somit zu etablieren,
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 | die Selbstständigkeit
und Selbstverantwortung zu fördern,
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 | die soziale und
berufliche Integration wiederherzustellen
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und
 | die aktive
Freizeitgestaltung anzuregen.
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Mit jedem/jeder BewohnerIn
wird zu Betreuungsbeginn ein zunächst auf ein Jahr befristeter
Betreuungsvertrag abgeschlossen. Es wird eine individuelle
Hilfeplanung, auf der Grundlage persönlicher Schwerpunkte,
erstellt.
Diese kann je nach der
Situation der BewohnerInnen sehr unterschiedlich sein und Bereiche
wie z. B.:
 | Arbeit,
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 | Freizeitverhalten,
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 | soziale Kontakte,
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 | Partnerschaft und
Beziehung
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beinhalten.
In einem nach neun Monaten
stattfindenden Auswertungsgespräch wird der persönliche
Entwicklungsverlauf erörtert und die Ziele ggf. ergänzt oder
korrigiert. Im Rahmen dieses Gesprächs wird die Entscheidung
getroffen, ob der Betreuungsvertrag zum Ablauf des Betreuungsjahres
gekündigt oder um ein weiteres Jahr verlängert wird.
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